Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Keesing Reference Systems B.V.

Laden Sie hier die vollständigen Geschäftsbedingungen von Keesing herunter:

 

Anwendbarkeit

  1. Diese Bedingungen gelten für alle von Keesing unterbreiteten Angebote und für alle Verträge zwischen Keesing und dem Kunden und sind integraler Bestandteil derselben.
  2. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Bedingungen durch die Erteilung eines schriftlichen oder mündlichen Auftrags und/oder durch den Abschluss eines Vertrags oder eines anderen Dokuments, das das Bestehen einer Geschäftsbeziehung mit Keesing belegt, akzeptiert hat.
  3. Die Anwendbarkeit von Bedingungen, die der Kunde verwendet, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Keesing ist berechtigt, die Bedingungen einseitig zu ändern. Diese Änderungen treten dreißig (30) Tage, nachdem Keesing dem Auftraggeber die Änderungen mitgeteilt hat, in Kraft. Wenn der Auftraggeber diese Änderungen nicht akzeptiert und dies Keesing innerhalb der vorgenannten Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich mitteilt, gilt dies als Kündigung (auf Niederländisch: "opzegging") des Vertrages durch den Auftraggeber, wodurch der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird.

Angebot, Bestellung und Abschluss der Vereinbarung

  1. Alle von Keesing abgegebenen Angebote sind freibleibend, auch wenn sie eine Annahmefrist oder eine Gültigkeitsdauer enthalten, und können von Keesing jederzeit widerrufen werden. Alle von Keesing abgegebenen Angebote und Offerten sind höchstens dreißig (30) Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Keesing ist berechtigt, ein vom Auftraggeber angenommenes Angebot innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Erhalt der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, aufgrund derer ein Vertrag nicht zustande gekommen ist, abzulehnen und zurückzuziehen.
  3. Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem die schriftliche Annahme dieses Auftrags bei Keesing eingegangen ist und Keesing diesen Auftrag nicht innerhalb der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Frist widerrufen hat.

Preise

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle von Keesing in Rechnung gestellten Preise ausschließlich Mehrwertsteuer, sonstiger staatlich auferlegter Abgaben, Verwaltungs-, Liefer-, Installations- und Montagekosten sowie sonstiger Nebenkosten.
  2. Ungeachtet von Artikel 2 Absatz 4 behält sich Keesing das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine jährliche Indexierung auf der Grundlage der von der CBS veröffentlichten Indexierung der Dienstleistungspreise für kommerzielle IT-Dienstleistungen (Kategorie 62 Computerberatung und verwandte Dienstleistungen, auf Niederländisch: "Bedrijfstakken/branches (SBI 2008), 62 IT-dienstverlening").
  3. Preisänderungen sind ab dem von Keesing angegebenen Zeitpunkt gültig.
  4. Wenn der Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, das Abonnement gemäß Artikel 13 Absatz 1 schriftlich zu kündigen (opzeggen").

Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Keesing vor der Lieferung des Produkts. Abonnements werden für den gesamten Abonnementzeitraum im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die Zahlung einer Rechnung durch den Kunden ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
  3. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen werden zunächst mit den fälligen Zinsen und Kosten verrechnet, bevor die am längsten offenen und einforderbaren Rechnungen beglichen werden.
  4. Wenn der Auftraggeber eine Rechnung bestreitet, muss er dies innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Rechnung auf begründete Weise tun und Keesing die zugrundeliegenden Dokumente vorlegen. Die nicht rechtzeitige Einreichung einer Anfechtung einer Rechnung hat den Verlust aller diesbezüglichen Rechte des Auftraggebers zur Folge. Wenn der Kunde eine Rechnung bestreitet, werden die Parteien nach Treu und Glauben über eine Lösung des Problems verhandeln.
  5. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, einen Keesing geschuldeten Betrag mit einem von Keesing dem Auftraggeber geschuldeten Betrag zu verrechnen, noch ist es dem Auftraggeber gestattet, eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
  6. Die Zahlungsfrist im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels 5 ist ein festes Datum (auf Niederländisch: "fatale termijn"). Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Auftraggeber mit sofortiger Wirkung in Verzug und schuldet Keesing:
    1. die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ("DCC") ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung; und
    2. Unbeschadet des Rechts von Keesing, dem Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten und alle Kosten, die Keesing im Zusammenhang mit der (außer-)gerichtlichen Eintreibung des vom Auftraggeber geschuldeten Betrags entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten, in Rechnung zu stellen, mit einem Mindestbetrag von 15 % des geschuldeten Betrags, unbeschadet der sonstigen Rechte von Keesing im Zusammenhang mit dem Verzug des Auftraggebers.

Geistiges Eigentum

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gehören alle geistigen Eigentumsrechte und ähnliche Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankschutzrechte und verwandte Rechte im Zusammenhang mit dem Produkt ausschließlich Keesing.
  2. Der Auftraggeber erwirbt durch die vorliegenden Bedingungen keinerlei Rechte, Ansprüche oder Interessen an dem Produkt, mit Ausnahme des Rechts, das Produkt vertragsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an dem Produkt und erkennt an, dass Keesing der ausschließliche und alleinige Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte und ähnlicher Rechte im Zusammenhang mit dem Produkt ist.
  3. Der Auftraggeber erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle von Keesing vorgenommenen Änderungen, Erweiterungen, Aktualisierungen, Fehlerkorrekturen oder sonstigen Änderungen an dem Produkt ausschließlich Keesing zustehen, es sei denn, es ist hierin oder in einem gesonderten, von Keesing unterzeichneten Schreiben ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
  4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Originale oder Kopien eines von Keesing gelieferten Produkts ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Keesing weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Produkt für einen anderen Zweck zu verwenden oder das Produkt anderen Personen zur Verfügung zu stellen als denen, für die die betreffenden Produkte bestimmt sind. Dieses Verbot schließt die ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung zu den vorgenannten Handlungen ein.
  5. Im Falle der Verletzung eines der in diesem Artikel 10 genannten Rechte verwirkt der Auftraggeber eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000 (fünfundzwanzigtausend Euro) für jeden Verstoß und für jede Woche, in der der Verstoß andauert, unbeschadet anderer Rechte, die Keesing möglicherweise zustehen, einschließlich des Rechts, den Vertrag zu kündigen (niederländisch: ontbinden") und/oder den erlittenen Schaden vollständig zu ersetzen.
  6. Wenn der Auftraggeber feststellt, dass ein Dritter die in Absatz 1 dieses Artikels 10 genannten Rechte von Keesing verletzt, wird der Auftraggeber Keesing unverzüglich schriftlich darüber informieren. Der Auftraggeber selbst wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Keesing keine Maßnahmen gegen eine solche Verletzung ergreifen. Wenn Keesing beschließt, Maßnahmen gegen den Rechtsverletzer zu ergreifen, wird der Auftraggeber auf Verlangen von Keesing auf Kosten von Keesing vollständig an diesen Maßnahmen mitwirken.
  7. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Hinweise auf Rechte, Marken, Warenzeichen oder Handelsnamen von Keesing oder Dritten in oder auf Produkten und/oder Dokumentationen oder Datenträgern zu verändern oder zu entfernen.

Laufzeit und Beendigung

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben alle Abonnements eine Laufzeit von 1 (einem) Jahr. Das Anfangsdatum des Abonnements ist im Vertrag angegeben. Sofern nicht eine der Parteien die andere Partei mindestens 1 (einen) Monat vor Ablauf der Laufzeit per E-Mail über die Kündigung (auf Niederländisch: "opzegging") informiert, verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr.
  2. Vorbehaltlich des vorigen Absatzes 1 dieses Artikels und in Abweichung von Artikel 6:265 DCC ist Keesing berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Auftraggeber eine (1) oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt.
  3. Darüber hinaus ist Keesing berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Inverzugsetzung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn:
    1. dem Kunden ein (vorläufiger oder sonstiger) Zahlungsaufschub gewährt wird oder der Kunde für insolvent erklärt wird oder der Kunde Konkurs anmeldet; oder
    2. der Kunde einen Antrag auf Umschuldung stellt; oder
    3. das Eigentum des Kunden Gegenstand eines Pfändungsbeschlusses ist und dieser Pfändungsbeschluss länger als zwei (2) Monate aufrechterhalten wird; oder
    4. der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellt oder auf andere Weise auflöst und/oder seine Geschäftstätigkeit wesentlich ändert oder an Dritte weitergibt; oder
    5. der Auftraggeber oder Keesing selbst einem Kontrollwechsel unterliegt; oder
    6. der Auftraggeber beginnt mit der Führung eines Unternehmens, das (teilweise) mit dem Unternehmen und/oder den Produkten von Keesing konkurriert.
  4. Falls Keesing das Produkt, auf das sich der Vertrag bezieht, einstellt, ist Keesing berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung zu kündigen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein.
  5. Im Falle einer Stornierung (auf Niederländisch: "opzegging") oder Kündigung (auf Niederländisch: "ontbinding") sind alle vom Auftraggeber geschuldeten Beträge sofort und vollständig fällig. Wenn Keesing den Vertrag aufgrund von Absatz 4 dieses Artikels kündigt, erstattet Keesing dem Auftraggeber die vom Auftraggeber im Voraus gezahlten Beträge, die sich auf Zeiträume nach dieser Kündigung beziehen, anteilig zurück, sofern sich Keesing nicht selbst in einer Situation befindet, wie sie in Absatz 3 a) bis d) dieses Artikels 13 beschrieben ist.
  6. Keesing haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber infolge einer Stornierung (auf Niederländisch: "opzegging") oder Beendigung (auf Niederländisch: "ontbinding") gemäß diesem Artikel entstehen, unbeschadet des Rechts von Keesing auf vollständige Entschädigung infolge der Nichterfüllung von Verpflichtungen durch den Auftraggeber und unbeschadet anderer Rechte, die Keesing möglicherweise hat.

Nutzung von digitalen Produkten

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von Keesing zur Verfügung gestellte Digitale Produkt, die Datenträger, die unterstützenden Geräte und die elektronischen Medien mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der von Keesing oder im Namen von Keesing gegebenen Empfehlungen und Anweisungen zu verwenden und zu pflegen. Der Auftraggeber wird die Nutzung des von Keesing zur Verfügung gestellten Digitalen Produkts, der Datenträger, der unterstützenden Geräte und/oder der elektronischen Medien nur autorisierten Personen innerhalb seiner Organisation gestatten.
  2. Keesing ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber weitere Anweisungen bezüglich der Nutzung des digitalen Produkts, der Datenträger, der unterstützenden Geräte und/oder der elektronischen Medien zu erteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Anweisungen zu akzeptieren und zu befolgen.

Zahlungsmethoden

Für Zahlungen an Keesing Reference Systems per Banküberweisung verwenden Sie bitte die folgenden Kontodaten:

Rabobank Amsterdam

P.O. Box 94374

1090 GJ AMSTERDAM

Die Niederlande
Kontonummer: 10.64.23.916

IBAN: NL42RABO0106423916

BIC: RABONL2U
Bitte geben Sie bei Ihren Zahlungsanweisungen Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an. Wenn Sie per Scheck zahlen möchten, fügen Sie bitte einen Betrag von 15 EUR zum Gesamtrechnungsbetrag hinzu. Wenn Sie mit Kreditkarte zahlen möchten, rufen Sie uns bitte unter +31 (0)20 7157800 an, oder senden Sie uns Ihre Kreditkartendaten per Fax (+31 (0)20 7157888) oder per E-Mail. Wir akzeptieren VISA, AMEX und MasterCard.

 

Keesing Technologies ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Registrierungsnummer 33230429 registriert.