Notunterkünfte in den Niederlanden
Die erste und wichtigste Notwendigkeit ist die Bereitstellung eines sicheren Aufenthaltsortes für die Flüchtlinge. Niederländische Gemeinden wie Groningen, Utrecht, Amsterdam und Maastricht haben spezielle Notunterkünfte eingerichtet. Auch das Rote Kreuz hilft den Menschen bei der Suche nach Notunterkünften. Sie können dem Roten Kreuz Fragen auf Ukrainisch, Russisch oder Englisch über WhatsApp stellen: +31 6 48 15 80 53.
Registrierung bei einer Gemeinde
Die Gemeinden werden Flüchtlinge, die unter die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz von Vertriebenen fallen, und Personen mit einer ukrainischen Aufenthaltsgenehmigung in der kommunalen Personendatenbank (BRP) registrieren. Die Gemeinden unterscheiden nicht zwischen einem biometrischen Pass und einem Pass ohne biometrische Daten. Die Staatsangehörigkeit ist auch in den nationalen Personalausweisen vermerkt, sodass auch diese zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit herangezogen werden können. Eine Person, deren Identität, Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus nicht festgestellt werden kann, kann nicht bei der Gemeinde registriert werden. Personen, die nicht für eine kommunale Registrierung in Frage kommen, können sich bei der ukrainischen Botschaft melden.
Ein ausländischer Staatsangehöriger darf in den Niederlanden nicht ohne eine Bürgerdienstnummer (BSN) arbeiten.
Ukrainische Botschaft
Die Botschaft kann die Identität einer Person verifizieren und eine Bescheinigung zur Bestätigung der Identität und der Staatsangehörigkeit ausstellen. Dies ist während der Sprechstunden der Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft an Werktagen von 09:00 bis 13:00 Uhr in Zeestraat 78, 2518 AD in Den Haag möglich.
Kinder
Eltern mit minderjährigen Kindern, die kein Identitätsdokument besitzen, können (in Ermangelung anderer Dokumente) eine eidesstattliche Erklärung oder ein Versprechen abgeben. Auf der Grundlage dieser Erklärung stellen die Gemeinden die Identität der Kinder fest, sodass die Kinder registriert werden können. Diese Ausnahme gilt nur für ukrainische Eltern und ihre Kinder.
Arbeit
Ab dem 1. April 2022 und rückwirkend ab dem 4. März 2022 gilt eine Ausnahme von der Arbeitserlaubnispflicht. Dies gilt für Personen, die unter die „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“ fallen und einer „bezahlten Beschäftigung“ nachgehen wollen.
Bedingungen
Die Bedingungen für die Ausnahme von der Arbeitserlaubnispflicht ab dem 1. April 2022 sind wie folgt:
- Arbeitgeber sind meldepflichtig, wenn sie ukrainische Flüchtlinge beschäftigen wollen. Die Arbeitgeber müssen sich mindestens zwei Arbeitstage vor Beginn der Arbeit, für die sie einen „Ausländer“ beschäftigen, bei der Agentur für Arbeitnehmerversicherungen (UWV) melden, basierend auf der Ausnahmeregelung.
- Bis einschließlich 15. April 2022 gilt eine Übergangsfrist, in der die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, eine Meldung vorzunehmen, auch wenn die Arbeit bereits begonnen hat. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht kann nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Geldstrafe geahndet werden.
- Die Ausnahme für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist zunächst auf die Ausübung einer „bezahlten Beschäftigung“ beschränkt.
Ausnahmeregelung in Bezug auf Arbeitserlaubnis und Ausweispapiere
Die Ausnahme von der Arbeitserlaubnispflicht gilt für alle ukrainischen Staatsangehörigen, die ihre Staatsangehörigkeit anhand gültiger Ausweispapiere nachweisen können. Darüber hinaus wird erwogen, die Übergangsfrist ab Mitte April 2022 auf Staatenlose und Staatsangehörige anderer Länder als der Ukraine auszuweiten, die nachweisen können, dass sie in der Ukraine internationalen Schutz genießen oder im Besitz einer gültigen ukrainischen Aufenthaltserlaubnis sind. Diese Übergangsfrist gilt zunächst bis zum 31. Mai 2022.
Verifizierung von Identitätsdokumenten
Keesing öffnet einen wichtigen Teil seiner ID-Referenzdatenbank – Keesing Documentchecker – für alle Kunden, um sie bei der Überprüfung ukrainischer Identitätsdokumente zu unterstützen. Über Keesing Documentchecker – Ukraine haben Kunden Zugang zu Informationen zu den derzeit im Umlauf befindlichen ukrainischen Pässen, Passkarten, Personalausweisen und Aufenthaltsgenehmigungen, einschließlich Informationen zu deren Sicherheitsmerkmalen.
Zusätzliche Informationen (auf Niederländisch)
- Die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine nimmt weiter Gestalt an – https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2022/03/30/opvang-van-vluchtelingen-uit-oekraine-krijgt-verder-vorm
- Ukraine: Folgen der russischen Invasion – https://ind.nl/oekraine/Paginas/Oekraine.aspx
- Registrierung von Personen aus der Ukraine in der kommunalen Personendatenbank (BRP) – https://www.rvig.nl/actueel/nieuws/2022/03/09/inschrijving-van-personen-uit-oekraine-in-de-brp
- Ukrainer und der Zugang zum Arbeitsmarkt – https://www.nlarbeidsinspectie.nl/onderwerpen/oekrainers-en-toegang-tot-de-arbeidsmarkt
- Zelfinspectie.nl: Faire, gesunde und sichere Arbeit – www.zelfinspectie.nl